Alltagsbegleitung mit Zeit und Fachkompetenz
Raum Saarlouis
Der Wunsch, trotz gesundheitlicher Einschränkungen oder im hohen Alter im vertrauten Zuhause zu leben, verlangt verlässliche Unterstützung. Die Zeitmanufaktur Muth bietet eine stundenweise Alltagsbegleitung, die sich flexibel an den Bedürfnissen des Menschen orientiert – fachlich fundiert, respektvoll und ohne Minutentakt.

Klassische ambulante Pflegedienste sichern die medizinische Grund- und Behandlungspflege, sind jedoch meist an enge Minutentakte gebunden. Für persönliche Gespräche, gemeinsame Spaziergänge oder eine ruhige Tagesstrukturierung bleibt im regulären Pflegeablauf kaum Zeit.
Die Zeitmanufaktur Muth schließt diese spürbare Versorgungslücke. Als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI und gelernte Arzthelferin mit über 30 Jahren Praxiserfahrung bringe ich das medizinische Hintergrundwissen und die persönliche Geduld mit, um Menschen individuell zu begleiten. Die Einsätze erfolgen stundenweise, planbar und in vertrauter häuslicher Umgebung.




Klassische ambulante Pflegedienste sichern die medizinische Grund- und Behandlungspflege, sind jedoch meist an enge Minutentakte gebunden. Für persönliche Gespräche, gemeinsame Spaziergänge oder eine ruhige Tagesstrukturierung bleibt im regulären Pflegeablauf kaum Zeit.
Die Zeitmanufaktur Muth schließt diese spürbare Versorgungslücke. Als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI und gelernte Arzthelferin mit über 30 Jahren Praxiserfahrung bringe ich das medizinische Hintergrundwissen und die persönliche Geduld mit, um Menschen individuell zu begleiten. Die Einsätze erfolgen stundenweise, planbar und in vertrauter häuslicher Umgebung.


Um ein Höchstmaß an zeitlicher Flexibilität, individueller Zuwendung und Unabhängigkeit von starren Vorgaben zu garantieren, wird die Alltagsbegleitung der Zeitmanufaktur Muth ausschließlich als Selbstzahler-Leistung angeboten:
Transparenter Stundensatz: Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vorab fest vereinbarten Stundensatzes. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten oder bürokratische Überraschungen.
Keine Kassenabrechnung: Eine Abrechnung über gesetzliche Pflege- oder Krankenkassen (wie Pflegesachleistungen oder Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI) findet nicht statt.
Verbindliche Betreuungsvereinbarung: Alle Termine, Intervalle und Leistungsinhalte werden schriftlich und transparent fixiert.
Steuerliche Absetzbarkeit: Aufwendungen für die Betreuung und alltagsnahe Dienstleistungen können unter den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden (§ 35a EStG, haushaltsnahe Dienstleistungen).
So arbeiten wir zusammen
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